Hier finden sie alle wichtigen Fragen und auch Antworten zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung. Bei Bedarf können sie auch gleich in eine andere gesetzliche Krankenversicherung wechseln und erhalten dafür sogar eine Prämie nach Wahl. Ein entsprechendes Formular finden sie am Ende der Seite.
Wer muss sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern?
Seit der Einführung der Versicherungspflicht in Deutschland muss sich grundsätzlich jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, wer einem Job nachgeht oder Auszubildender ist, also alle die führ ihre Arbeit ein Entgelt bekommen. Übersteigt der Lohn die Beitragsbemessungsgrenze, ist der Versicherungsnehmer nur noch freiwillig versichert und hat die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Nur Selbstständige und Freiberufler können ohne Auflagen aus der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln.
Was ist eine Familienversicherung?
In einer Familienversicherung sind neben dem Versicherungsnehmer auch die Ehefrau und die Kinder kostenlos mitversichert. Allerdings muss sich ihr Wohnsitz in Deutschland befinden, sie dürfen nicht bereits krankenversichert sein und ihr Monatseinkommen muss weniger als 1/7 der monatlichen Bezugsgröße betragen.
Wie lange sind meine Kinder kostenlos familienversichert?
Grundsätzlich sind die Kinder bis zum 18. Lebensjahr versichert. Sollten sie über kein eigenes Einkommen verfügen, sind sie auch bis zum 23. Lebensjahr familienkrankenversichert. Befinden sich die Kinder allerdings in einer Ausbildung, können sie bis zum 25. Lebensjahr über ihre Eltern Krankenversichert werden. Sind die Kinder Wehr- oder Zivildienstleistende gilt die Familienversicherung bis zur Beendigung der Dienstzeit.
Wie oft muss ich die Praxisgebühr bezahlen?
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen einmal pro Quartal beim Arztbesuch 10 Euro Praxisgebühr entrichten. Diese Gilt für Allgemeinmediziner, Zahnärzte und Physiotherapeuten. Sollte der Versicherte öfter als einmal pro Quartal unterschiedliche Mediziner aufsuchen, benötigt er eine Überweisung des Arztes, wo er die Praxisgebühr entrichtet hat. Ausnahmen bilden Notärzte und Zahnärzte, hier sind noch mal 10 Euro fällig.
Kann ich von der Praxisgebühr befreit werden?
Mitglieder von Vorsorgemodellen einiger gesetzlicher Krankenkassen können von der Praxisgebühr befreit sein oder müssen sie nur einmal im Jahr zahlen. Allerdings verpflichten sie sich dann, bei jeder Krankheit als erstes immer zum gleichen Allgemeinmediziner zu gehen und ihre Medikamente immer in der gleichen Apotheke zu kaufen.
Auch bei Vorsorgeuntersuchungen und bestimmter Schutzimpfungen ist keine Praxisgebühr zu zahlen. Darunter fallen zum Beispiel Grippeschutzimpfungen, Ultraschall bei Schwangerschaft oder Krebsfrüherkennungen. Auch bei Unfällen während der Arbeits- oder Schulzeit muss keine Praxisgebühr entrichtet werden. Die Kosten hierfür übernimmt die Unfallversicherung.
Sind Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt von der Praxisgebühr befreit?
Jedes halbe Jahr können beim Zahnarzt Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen durchgeführt werden ohne dass eine Praxisgebühr fällig wird. Dazu zählen Röntgenaufnahmen und ein Mal im Jahr eine Zahnsteinentfernung. Außerdem muss auch keine Praxisgebühr für die Vitalprüfung und die Ermittlung des Screening- Indexes für Paradentose gezahlt werden.
Wie wirtschaften die gesetzlichen Krankenkassen?
Gibt es unterschiedliche Krankenkassen?
Es gibt unterschiedliche Formen von gesetzlichen Krankenkassen. Hier gibt es die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK) und die Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse und Co.)
Unterscheiden sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen?
Grundsätzlich sind alle Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen gleich. Doch seit diesem Jahr können die Krankenkassen freiwillige Zusatzleistungen anbieten. Auch bieten häufig Krankenkassen mit Zusatzbeitrag Zusatzleistungen an um das Abwandern der Versicherten zu vermeiden.
Kann ich in jede gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Nein. Sie können nur in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln, die entweder deutschlandweit geöffnet ist oder in ihrem Bundesland Versicherte aufnimmt. Auch gibt es Krankenkassen die nur Versicherte aus bestimmten Berufszweigen oder Unternehmen aufnehmen. Sollten sie in eine andere Krankenkasse wechseln wollen, können sie das im unterstehenden Formular machen und erhalten dafür auch noch eine Prämie nach Wahl.




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